1 Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB" genannt) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte, die durch den Kunden (nachfolgend "Kunde" genannt) über den Onlineshop www.lenotra.com (nachfolgend "Onlineshop" genannt) abgeschlossen werden. Der Onlineshop wird von der Lenotra AG betrieben (nachfolgend "Lenotra" genannt). Der Kunde und Lenotra werden im Folgenden auch jeweils einzeln eine "Partei" und gemeinsam die "Parteien" genannt. Im weiteren gelten diese AGB für sämtliche Rechtsgeschäfte, die im Rahmen von Support- und Einmalleistungen die durch Lenotra für den Kunden und in dessen Auftrag erbracht werden (alle durch Lenotra erbrachten Rechtsgeschäfte gemeinsam nachfolgend "Vertrag").
Der Kunde kann eine Einzelperson oder ein Unternehmen sein, die folgenden Regelungen sind im entsprechenden Kontext zu verstehen und anzuwenden.
Wenn der Kunde den AGB im Namen eines Unternehmens oder einer anderen juristischen Person zustimmt, erklärt er, dass er befugt ist, diese Organisation, ihre verbundenen Unternehmen und alle Nutzer, die auf den Onlineshop zugreifen, an diese Bedingungen zu binden.
Lenotra behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung geltende Version dieser AGB, welche für diese Bestellung oder den Einkauf einer Support- und Einmalleistung nicht einseitig geändert werden können. Etwaigen allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
Lieferungen erfolgen ausschliesslich in Länder, die im Onlineshop auswählbar sind.
2 Vertragsabschluss, Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag kommt mit Lenotra für Produkte oder Dienstleistungen von Lenotra zustande, sobald der Kunde im Onlineshop seine Bestellung aufgibt.
Das Eintreffen einer Online-Bestellung wird dem Kunden mittels einer Bestellbestätigung von Lenotra an die von ihm während des Bestellvorgangs erfasste E-Mail-Adresse angezeigt.
Die automatisch generierten Bestellbestätigung im Onlineshop enthält keine Zusage, dass das Produkt auch tatsächlich geliefert werden kann. Sie zeigt dem Kunden lediglich an, dass die abgegebene Bestellung beim Onlineshop eingetroffen und somit der Vertrag mit Lenotra unter der aufhebenden Bedingung der Liefermöglichkeit und der korrekten Preisangabe zustande gekommen ist.
Die Laufzeit der jeweiligen Subskriptionen wird dem Kunden im Privacy-Widget des Mobiles angezeigt. Der Vertrag endet, wenn der Kunde die Subskriptionen vor deren Ablauf nicht erneuert. Während der laufenden Subskriptionen ist der Vertrag nicht kündbar.
Vorbehalten bleibt das jederzeitige Kündigungsrecht aus wichtigem Grund. Lenotra ist insbesondere berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der Kunde (I) mit Zahlungen im Rückstand ist, (II) im Rahmen des Vertragsschlusses (z.B. bei der Registrierung) falsche Angaben gemacht hat, (III) die Leistungen oder Produkte von Lenotra zweckwidrig verwendet oder (IV) eine sonstige wesentliche Bestimmung des Vertrages oder dieser AGB verletzt.
Die Beendigung des Vertrages bewirkt, dass der Zugang zu Leistungen der Lenotra für den Kunden gesperrt wird. Mit Vertragsbeendigung löscht Lenotra den Kundenaccount inklusive die Daten/Dokumente, welche sich in den Applikationen befinden. Die Geltendmachung von hieraus resultierenden Schäden durch den Kunden ist ausgeschlossen.
3 Produkte und Leistungen
3.1 Allgemeines: Angebotene Produkte und Leistungen
Abbildungen von Produkten auf der Website von Lenotra, im Onlineshop, in den FAQ der Lenotra, Sozialen Medien, etc. dienen der Illustration und sind unverbindlich.
Lenotra bietet in ihrem Onlineshop unterschiedliche Produkte mit teilweise wählbaren Optionen und Laufzeiten an:
• Mobiltelefone (nachfolgend "Mobile oder Mobiles" genannt)
• Clouddienste (nachfolgend "Nescht" genannt)
• Subskriptionen für Mobile und Nescht bestehend aus Leistungen und Lizenzen
• Produktbündel wie z.B. Mobiletelefon & Clouddienste (nachfolgend "myLeny" genannt), Mobile+Nescht=myLeny
• Laufzeitverlängerungen für Mobile-Subskription und für Nescht-Subskription
• Erhöhung der Speicherquote für Nescht
Die spezifischen Bestimmungen für die genannten Produkte werden im Folgenden (Ziffer 3.2-3.3) aufgeführt.
Lenotra erbringt ihre Leistungen gemäss den Bestimmungen dieser AGB, der zum Kaufzeitpunkt publizierten Beschreibungen auf der Website und im Onlineshop von Lenotra. Lenotra erbringt ihre Leistungen fachmännisch und sorgfältig.
Lenotra darf zur Erbringung ihrer Leistungen Hilfspersonen (insbesondere Subunternehmer) im In- und Ausland beiziehen.
3.2 Mobile - Mobiltelefon
3.2.1 Erhalt und Inbetriebnahme
Bei Erhalt des Mobile hat der Kunde den in Ziffer 7 aufgeführten Pflichten nachzukommen.
Die von Lenotra angebotenen Mobiles werden kundenspezifisch vorkonfiguriert ausgeliefert. Eine Inbetriebnahme ist ausschliesslich mit Informationen möglich die dem Kunden zugestellt wurden.
3.2.2 Zugriff und Wiederherstellung des Zugriffs
Um auf das Mobile zuzugreifen zu können, bedarf es einer Authentisierung mittels PIN-Code. Der initiale PIN-Code wird dem Kunden nach dem Kauf zur Verfügung gestellt und muss von diesem umgehend durch einen neuen von ihm gewählten PIN-Code ersetzt werden. Die auf dem Mobile gespeicherten Daten sind verschlüsselt. Die Entschlüsselung kann ausschliesslich mittels dem gültigen PIN-Code erfolgen. Lenotra und deren Mitarbeiter können das Mobile nicht entsperren ohne alle darauf befindlichen Daten endgültig zu löschen. Wobei Lenotra und deren Mitarbeiter vor und während dieses Prozess zu keiner Zeit Zugriff auf die Daten haben.
Damit im Falle eines Verlusts des PIN-Codes eine Wiederherstellung des Zugriffs durch den Kunden möglich ist, stehen dem Kunden Methoden und Informationen zur Verfügung, welche es dem Kunden erlauben, den Zugriff wiederzuerlangen. Lenotra, deren Mitarbeiter und allfällige von Lenotra beauftragte Sub-Unternehmer verfügen nicht über die Informationen des Kunden, die die Wiedererlangung des Zugriffs ermöglichen.
3.2.3 Verteilung und Installation von Updates und (Sicherheits-)Korrekturen (Patches)
Damit Neuerungen, Korrekturen und Anpassungen (zur Verbesserung der Sicherheit und/oder Benutzererfahrung, aber nicht limitiert darauf) auf das Mobile installiert werden können, kann das Mobile aus der Ferne mittels entsprechenden Software-Updates "beliefert" werden. Eine nachfolgende Installation, sollte diese zur momentanen Beeinträchtigung der Nutzung des Mobiles führen, wird dem Kunden angezeigt und muss durch diesen manuell ausgelöst werden.
3.2.4 Mobile-Subskription
Beim Kauf eines Mobile (als Bestandteil des Kaufs eines myLeny oder als zusätzliches Mobile) erwirbt der Kunde, für die von ihm während des Kaufvorgangs im Onlineshop gewählte Dauer, eine Mobile-Subskription. Diese beinhaltet:
• Das Anrecht zum Erhalt von durch Lenotra zur Verfügung gestellten Updates (siehe Ziffer3.2.3)
• Die Lizenzen für lizenzpflichtige, bei Auslieferung installierte Apps
• Das Nutzungsrecht des bei Auslieferung installierten VPN-Service (siehe Ziffer 3.2.5)
Mit Ablauf der Subskription verfallen die obengenannten Rechte und Lizenzen. Beim Kauf eines Mobile als zusätzliches Mobile oder als Ersatz für ein ursprünglich im Rahmen des Kaufs eines myLeny erworbenen Mobile ist die Laufzeit der Mobile-Subskription unabhängig von der Nescht-Subskription.
Die Mobile-Subskription kann im Onlineshop von Lenotra entsprechend verlängert werden. Das Ablaufdatum der Mobile-Subskription wird dem Kunden auf dem Mobile angezeigt. Die Mobile-Subskription ist persönlich und nicht auf Dritte übertragbar.
3.2.5 VPN-Service
Der VPN-Service, welcher mittels dem Mobile genutzt werden kann, ist ein VPN-Service ohne Protokolle. Wenn der Kunde den Service nutzt, führt Lenotra und ihr Datenverarbeiter keine der folgenden Aktionen durch:
• Protokollieren des Benutzerverkehrs oder den Inhalt jeglicher Kommunikation
• Diskriminierung von Protokollen oder Anwendungen.
Die korrekte Funktion von z.B. Streamingdiensten kann nicht garantiert werde, da diese Dienste nicht im Einflussbereich der Lenotra liegen und deren Anbieter zum Teil Massnahmen gegen die Verwendung von VPN-Diensten einsetzen.
• Drosselung der Internetverbindung des Kunden.
Der VPN-Service des Mobile ermöglicht dem Kunden Regierungs- und ISP-Zensur (ISP=Internet Service Provider, der Internetanbieter welcher der Kunde nutzt, mobil [WWAN] und/oder stationär [WLAN]) zu umgehen. Wenn Sie den Dienst von einem Land aus nutzen, das Zensur von Gesetzeswegen einsetzt, versteht und akzeptiert der Kunde, dass er durch die Verwendung des VPN-Service-Zensur in eigener Verantwortung umgeht. Lenotra und der VPN-Anbieter erkennen möglicherweise die Zuständigkeit der Gerichtsbarkeit des Landes nicht an, in dem der Kunde lebt/das Produkt einsetzt, und/oder Lenotra und der VPN-Anbieter sind nicht in der Lage und/oder dazu bevollmächtigt und/oder bereit die Kommunikation des Kunden zu überwachen.
Der VPN-Service des Mobile ermöglicht es dem Kunden, Anwendungen zu verwenden, die von seinem ISP und/oder von ihrer Regierung nicht erlaubt sind. Wenn der Kunde den VPN-Service von einem Land aus nutzt, welches die Anwendungen per Gesetz verbietet und/oder einen ISP verwendet, der Service und/oder Protokolle und/oder Anwendungen und/oder Datenpaket-Versender und/oder Datenpaket-Empfänger diskriminiert, nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass er in eigener Verantwortung handelt. Lenotra und der VPN-Anbieter erkennen möglicherweise die Zuständigkeit der Gerichtsbarkeit des Landes nicht an, in dem der Kunde lebt/das Produkt einsetzt. Lenotra und der VPN-Anbieter sind nicht in der Lage und/oder dazu bevollmächtigt und/oder bereit die Kommunikation des Kunden zu überwachen. Lenotra und der VPN-Anbieter dürfen nicht an irgendwelche vertragliche Vereinbarung mit dem Internetdienstanbieter des Kunden oder einem anderen privaten Akteur gebunden werden.
Durch die Nutzung des Lenotra-Mobile und des VPN-Service stimmt der Kunde zu:
• Den VPN-Service nicht zu nutzen, um in irgendeiner Weise, direkt oder indirekt, die Europäische Menschenrechtskonvention (https://www.coe.int/en/web/conventions/full-list?module=treaty-detail&treatynum=005) zu verletzen.
Sollte der Kunde in einem Land mit Gesetzen leben/das Produkt einsetzt, die solche Verstösse zulassen, erklärt sich der Kunde dennoch damit einverstanden, die Europäische Menschenrechtskonvention einzuhalten.
• Den VPN-Service nicht zu nutzen, um das Geschäft und/oder den Ruf der Lenotra, des VPN-Anbieters, der Mitarbeiter, Teilnehmer, Einrichtungen der Genannten und/oder jeder anderen Person zu schädigen und/oder zu gefährden.
• Das Mobile und/oder den VPN-Service nicht zu vermieten, zu verleasen, zu verleihen, zu verkaufen, weiterverkaufen, unterzulizenzieren, zu vertreiben oder den VPN-Service anderweitig ohne die vorherige schriftliche Genehmigung der Lenotra und des VPN-Anbieters zu übertragen.
• Nicht sicherheitsrelevante Merkmale des VPN-Service oder dessen Funktionen, die Einschränkungen bei der Nutzung des Dienstes darstellen zu entfernen, zu umgehen, zu deaktivieren, zu beschädigen oder anderweitig zu stören.
• Nicht absichtlich den Betrieb des VPN-Service durch Einsatz jedwelcher Mittel, einschliesslich des Hochladens oder der anderweitigen Verbreitung von z.B. Spam, Viren, Adware, Spyware, Würmern etc. oder anderem bösartigen Code zu stören oder zu beschädigen.
• Den VPN-Service Dienst nicht zu verwenden, um Sicherheitsmassnahmen zu kompromittieren, und/oder unbefugten Zugriff auf ein Gerät oder System im Internet (dies beinhaltet auch der Versuch des umfassenden Port-Scans) zu erhalten (oder zu Versuchen diesen zu erhalten).
• Den VPN-Service nicht mit dem direkten oder indirekten Zweck der Anstiftung, Unterstützung oder Ermöglichung von Urheberrechtsverletzungen und/oder jeglicher Art der Verletzung der Privatsphäre mittels Gewinnung beliebiger Daten und/oder deren Aufbewahrung zu nutzen.
• Der Zugriff auf Websites und Webdienste kann durch den Anbieter dieser und/oder des vom Kunden gewählten Internet Service Provider (ISP) für VPN-Verbindungen verhindert werden. Solche Massnahmen liegen ausserhalb des Einfluss und der Verantwortung von Lenotra.
Wenn der Kunde sich entscheidet, auf Websites, Dienstleistungen oder Inhalte zuzugreifen und/oder Produkte von Dritten während der Nutzung des VPN-Service zu kaufen, können die persönlichen Daten des Kunden entsprechend der Entscheidung des Kunden offengelegt werden. Lenotra und der VPN-Anbieter können die Übermittlung personenbezogener Daten nicht verhindern, wenn sich der Kunde aktiv dazu entscheidet. Wie Dritte Daten und die persönlichen Informationen des Kunden bei Verwendung deren Internetangebots verarbeiten und verwenden, wird durch die Sicherheit, Privatsphäre und andere Richtlinien (falls vorhanden) der Dritten geregelt und nicht durch die der Lenotra und/oder des VPN-Anbieters. Lenotra und der VPN-Anbieter tragen keine Verantwortung für Dritte, deren Richtlinien oder der Einhaltung derselben.
Der VPN-Service ist persönlich und nicht auf Dritte übertragbar.
3.2.6 Länderspezifische Restriktionen beim Erwerb eines Mobiles
Die von Lenotra angebotenen Mobiles enthalten technische Schutzmassnahmen wie beispielsweise aber nicht abschliessend: Verschlüsselung der Daten auf dem Gerät, Verschlüsselung des Internet-Datenverkehrs, Funktion zum Setzen der GPS-Lokation des Gerätes.
Der Onlineshop von Lenotra lässt nur Bestellungen mit Auslieferung in Länder zu, von denen Lenotra weiss, dass der Import von obengenannten technischen Schutzmassnahmen nicht untersagt ist. Lenotra übernimmt aber keine Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der angebotenen Länderauswahlliste. Der Kunde ist vor Erwerb eines Produkts mit genannten oder auch weiteren technischen Schutzmassnahmen selbst dafür verantwortlich, den gesetzeskonformen Import in das von ihm gewählte Land abzuklären.
Lenotra leistet keinen Ersatz für durch Behörden im Importland zurückbehaltene Ware. Lenotra weist weitergehende Konsequenzen und/oder Forderungen jeder Art ab, sei dies durch den Kunden, ausländische Behörden und Dritte, da die Verantwortung für den Import der Ware einzig und allein beim Kunden liegt.
3.2.7 Eigentumsvorbehalt
Bestellte Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung an Lenotra im Eigentum von Lenotra. Lenotra ist berechtigt, einen entsprechenden Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister vorzunehmen. Vor Eigentumsübergang ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche Einwilligung von Lenotra nicht zulässig.
3.3 Nescht – Clouddienste
Nescht ist eine persönliche Cloudumgebung die dem Kunden zur Speicherung, Ansicht, teilweise der Bearbeitung und der Synchronisation seiner in Nescht, seinem Mobile und nach Wahl des Kunden seinem PC und/oder weiteren IT-Geräte dient.
3.3.1 Authentisierung
Um auf die vom Kunden gespeicherten Daten in Nescht zuzugreifen, bedarf es einer Authentisierung mittels Nescht-ID, Passwort und zweitem Faktor, welcher über das Mobile zur Verfügung steht. Für den Zugriff von Applikationen und Apps, zwecks z.B. Hintergrundsynchronisationen, sind entsprechende sichere Authentifizierungsmethoden implementiert.
Im Falle eines Verlusts von Informationen, die zum Zugriff durch den Kunden auf Nescht benötigt werden, stehen dem Kunden Methoden und Informationen zur Verfügung, welche es dem Kunden erlauben, den Zugriff wiederzuerlangen. Lenotra, deren Mitarbeiter und allfällige von Lenotra beauftragte Sub-Unternehmer verfügen nicht über die Informationen des Kunden, die die Wiedererlangung des Zugriffs ermöglichen.
3.3.2 Verschlüsselung
Die vom Kunden gespeicherten Daten sind auf Nescht verschlüsselt abgelegt.
Lenotraund deren Mitarbeiter können auf die vom Kunden, respektive im Falle von synchronisierten Backup-Daten des Mobiles auf Nescht, gespeicherten Daten nicht entschlüsselt zugreifen. Sollte Lenotra entsprechend der Schweizer Gesetzgebung durch Strafverfolgungsbehörden mit Gerichtsbeschluss zur Herausgabe von vom Kunden in seinem Nescht gespeicherten Daten aufgefordert werden, wird Lenotra dem nachkommen. Lenotra kann diese Daten nur verschlüsselt herausgeben.
3.3.3 Nescht-Subskription
Beim Kauf eines myLeny erwirbt der Kunde, für die von ihm während des Kaufvorgangs im Onlineshop gewählte Dauer, eine Nescht-Subskription. Diese beinhaltet:
• Das Anrecht zur Nutzung der dem Kunden zur Verfügung gestellten Nescht-Funktionalität (entsprechend dem während des Kaufs im Onlineshop ausgewiesenen Leistungsumfangs), sowie allfälliger Funktionserweiterungen und Funktions-/Sicherheitsupdates.
• Das Anrecht zur Speicherung von Daten im Umfang der während des Kaufs im Onlineshop ausgewiesenen beinhalteten Speicher-Quota (nachfolgend "Nescht-Quota" genannt).
Mit Ablauf der Subskription verfallen die obengenannten Rechte und Lizenzen. Das Ablaufdatum der Nescht-Subskription wird dem Kunden auf dem Mobile angezeigt.
Die vom Kunden im Nescht gespeicherten Daten werden nach Ablauf der Subskription unwiderruflich gelöscht. Der Kunde ist selbst für eine entsprechende vorgängige Datensicherung verantwortlich.
Nescht-Subskriptionen sind persönlich und nicht auf Dritte übertragbar.
3.3.4 Nescht-Quota
Die vom Kunden beim Kauf im Onlineshop angezeigte Nescht-Quota (Inklusive-Quota oder erweiterte Nescht-Quota) wird dem Kunden in Gigabyte ("GB") angezeigt (Definition siehe: https://www.duden.de/rechtschreibung/Gigabyte).
Die Nescht-Quota, die dem Kunden zur Verfügung steht, kann durch den Kunden mittels Kauf einer Quota-Erhöhung im Onlineshop der Lenotra jederzeit erhöht, nicht aber vermindert werden.
Die momentan vom Kunden gewählte und bezahlte sowie die durch den Kunden momentan genutzte Nescht-Quota werden dem Kunden auf dem Mobile angezeigt.
Eine Erhöhung der Nescht-Quota wird zeitnah nach Zahlungseingang wirksam. Die Kosten werden für den Rest der Nescht-Subskriptionsdauer berechnet. Eine Erneuerung der Nescht-Subskription beinhaltet immer die zum Zeitpunkt der Erneuerung durch den Kunden vorgehend bezahlte Nescht-Quota.
Der Kunde akzeptiert, dass Schutz- und/oder Funktionsmechanismen des Mobile einen Teil seiner Nescht-Quota belegen.
4 Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Grundsätze
Alle im Onlineshop publizierten Total-Verkaufspreise stellen Endpreise dar, die sämtliche Steuern (insbesondere Schweizer MwSt.), allfällige vorgezogene Recyclinggebühren (vRG), Kosten für Verpackung/en, sämtliche weitere allfälligen Abgaben, Gebühren, oder Kosten enthalten. Bei Lieferung an Lieferadressen ausserhalb der Schweiz werden die Leistungen von der Schweizer MwSt. ausgenommen deren Leistungserbringung nicht in der Schweiz erfolgt. Bei Lieferungen ins Ausland können für den Kunden, entsprechend der im Importland geltenden Regelungen, Mehrwertsteuer, Zölle und weitere Gebühren fällig werden. Lenotra behält sich das Recht vor, die Preise der angebotenen Produkte und Dienstleistungen jederzeit zu ändern. Massgebend ist der Preis im Onlineshop zum Zeitpunkt der Bestellung.
4.2 Preise für Zusatzleistungen
Bei Lenotra bestellte kostenpflichtige Zusatzleistungen wie beispielsweise Support-, Einmal- Wiederherstellungs- und erweiterte Unterstützungsleistungen, etc. werden dem Kunden vorgängig offeriert (Angebot mittels E-Mail und Zahlungslink). Die Bezahlung durch den Kunden bedeutet eine Annahme des Angebots durch den Kunden. Der Kunde erhält nach der Durchführung der in Auftrag angegebenen Tätigkeiten eine Rechnung per E-Mail, welche den Aufwand entsprechend dem Angebot und zusätzlich allfällig angefallene/n Mehrleistungen/Mehraufwand aufführt. Allfällige/r Mehrleistungen/Mehraufwand werden dem Kunden vor Durchführung zur Bewilligung vorgelegt (E-Mail) und gelten nach Bezahlung (mittels erhaltenem Zahlungslink) als in Auftrag gegeben.
4.3 Zahlungsbedingungen
Der Kunde kann im Onlineshop die von ihm gewünschte Währung (aus den im Onlineshop verfügbaren Optionen) für die Bezahlung sowie das gewünschte Zahlungsmittel (aus den im Onlineshop verfügbaren Optionen) auswählen. Die Umrechnung von Wechselkursen erfolgt mittels einem im Onlineshop hinterlegten Mittelkurs der durch Lenotra regelmässig angepasst wird und gilt mit der Bezahlung durch den Kunden als akzeptiert. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Zahlungen ausschliesslich an Lenotra zu leisten.
Dem Kunden stehen die als Zahlungsmittel im Onlineshop unter "Zahlungsoptionen" angebotenen Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung. Die aktuellen Zahlungsmittelgebühren, welche gegebenenfalls von Lenotra erhoben werden, sind unter "Zahlungsoptionen" ersichtlich und werden im Bestellprozess detailliert ausgewiesen. Bei Zahlung mit Kreditkarte oder anderen Sofort-Zahlungsmitteln erfolgt die Belastung bei Bestellung.
4.4 Versandkosten
Die Versandkosten werden anhand der durch den Kunden während des Bestellvorgangs erfassten Versandadresse kalkuliert und im Warenkorb dediziert ausgewiesen.
4.5 Zahlungsverzug des Kunden
Kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtungen ganz oder teilweise nicht nach, kommt der Kunde mit Ablauf der Zahlungsfrist ohne weitere Mahnung in Verzug. Zugleich werden alle offenen Beträge, welche der Kunde Lenotra unter irgendeinem Titel schuldet, sofort fällig und Lenotra kann diese sofort einfordern und weitere Lieferungen von Produkten und oder Leistungen an den Kunden einstellen.
Lenotra erhebt für die 2. Mahnung eine Umtriebsentschädigung von CHF 20.– und für die 3. Mahnung eine Umtriebsentschädigung von CHF 100.–. Bei erfolglosen Mahnungen können die Forderungen an eine mit dem Inkasso beauftragte Firma abgetreten werden. Ab dem Eintritt des Verzugs kann zusätzlich ein effektiver Jahreszins (Verzugszins) von bis zu 15% auf dem geschuldeten Rechnungsbetrag in Rechnung gestellt werden. Die mit dem Inkasso beauftragte Firma wird die offenen Beträge in eigenem Namen und auf eigene Rechnung geltend machen und kann zusätzliche Bearbeitungsgebühren erheben.
5 Änderung der Bestellung oder Stornierung
Bestellungen verpflichten den Kunden zur Abnahme der Produkte und Leistungen. Nachträgliche Änderungen oder Stornierungen von Bestellungen des Kunden kann Lenotra nach freiem Ermessen akzeptieren und eine Umtriebs-Entschädigung von 20% des stornierten Bestellwerts, mindestens aber CHF 60.– (oder, wenn beim Kauf in einer anderen Währung bezahlt, den gleichen Gegenwert in der Wahlwährung des Kunden), sowie den allfälligen Wertverlust der stornierten Produkte seit deren Bestellung in Rechnung stellen.
Tritt nach einer Bestellung bzw. dem Vertragsabschluss gemäss Ziffer 2 eine (Teil-) Lieferunmöglichkeit (auflösende Bedingung) ein, wird der Kunde umgehend per E-Mail informiert. Falls der Kunde bereits bezahlt hat, wird ihm dieser Betrag zurückerstattet. Ist noch keine Zahlung erfolgt, wird der Kunde von der Zahlungspflicht befreit. Weitere Ansprüche wegen Lieferverzug oder Ausfall der Lieferung sind ausgeschlossen.
6 Verfügbarkeit, Lieferzeit und Lieferung
Lenotra legt grossen Wert darauf, Verfügbarkeiten und Lieferzeiten im Onlineshop aktuell und genau anzugeben. Insbesondere aufgrund von Produktions- oder Lieferengpässen kann es zu Lieferverzögerungen kommen. Alle Angaben zur Verfügbarkeit und Lieferzeit sind deshalb ohne Gewähr und können sich jederzeit ändern. Bei Produkten von Lenotra hat der Kunde die Wahl diese an eine von ihm beim Bestellvorgang vermerkten Adresse, oder einen vom Kunden gewählten Paketweiterleitungsdienst (Dienstleistung von Dritten ausserhalb der Verantwortung von Lenotra und nicht im Produktepreis oder den Lieferkosten enthalten) liefern zu lassen.
Nimmt der Kunde die bestellten Produkte am vereinbarten oder angezeigten Liefertermin nicht entgegen, kann Lenotra den Vertrag auflösen (stornieren) und dem Kunden die entstandenen Lieferkosten und allfällige Wertverluste in Rechnung stellen.
7 Prüfpflicht
Der Kunde hat gelieferte Produkte sofort auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Lieferschäden zu prüfen.
Da das Mobile ein integraler Bestandteil zur Wahrung der Datensicherheit und der Anonymität des Kunden ist, ist die Verpackung aussen und innen auf Manipulation durch den Kunden sorgfältig zu prüfen, bei Verdacht oder offensichtlicher Öffnung der Verpackung während des Transports muss der Kunde dies umgehend Lenotra melden (mittels dem in den FAQs der Lenotra angebotene Onlineformular). Auf eine Inbetriebnahme ist bis zur Klärung des Vorkommnis und der schriftlichen Bestätigung (E-Mail) durch Lenotra zu verzichten.
Lieferschäden, Falsch- und unvollständige Lieferungen sind Lenotra innert 5 Kalendertagen ab dem Zeitpunkt der Zustellung zu melden. Eine solche Meldung hat über das in den FAQs der Lenotra angebotene Onlineformular zu erfolgen. Ein solches Produkt darf der Kunde nicht in Betrieb nehmen. Er hat es wie erhalten in der Originalverpackung aufzubewahren und den Instruktionen des Rückgabe- und Retourenprozesses wie in den FAQs der Lenotra vermerkt zu folgen.
8 Rückgabe von mängelfreier Ware
8.1 Grundsatz
Unter den bei Rückgaberichtlinien aufgelisteten Bedingungen gewährt die Lenotra das Recht auf Rückgabe der bestellten Produkte.
Der Kunde muss die Rückgabe der Produkte über das in den FAQs der Lenotra angebotene Onlineformular anmelden und entsprechend der dort umschriebenen Anleitung zurücksenden. Die Produkte sind mit sämtlichem Zubehör in der Originalverpackung fachgerecht zu verpacken. Beschädigte Produkte werden nicht zurückgenommen bzw. werden dem Kunden nicht zurückerstattet.
Bei Übergabe eines Datenträgers oder eines Produkts mit einem darin enthaltenen Datenspeicher an Lenotra muss in jedem Fall mit einem vollständigen Datenverlust gerechnet werden. Der Kunde ist selbst für eine ordentliche Datensicherung und den Schutz seiner Daten verantwortlich. Für allfällige Datenverluste übernimmt Lenotra keine Haftung.
Macht der Kunde von seinem Rückgaberecht Gebrauch, erstattet ihm Lenotra den gesamten Kaufpreis abzüglich der Rückgaberichtlinien aufgeführten Rücksendekosten zurück.
Der Kunde sichert Lenotra in diesem Zusammenhang zu, dass die Angaben und Auflistung der zurückgegebenen Produkte gemäss dem vom Kunden ausgefüllten Onlineformular vollständig und zutreffend sind, und die Retourensendung tatsächlich die im Onlineformular bezeichneten Produkte enthält. Der Kunde hält Lenotra von sämtlichen Drittansprüchen, die im Zusammenhang mit einer durch den Kunden verursachten unvollständigen oder unrichtigen Zollanmeldung stehen, vollumfänglich schadlos. Lenotra steht das Recht zu, die Angaben des Kunden im Rahmen von Stichproben zu kontrollieren.
8.2 Rückgabefrist
Die Frist für die Rückgabe einer Bestellung beträgt 14 Kalendertage ab Erhalt der Bestellung.
8.3 Kosten für eine Rückgabe einer Bestellungen
Der Kunde trägt die Kosten für eine Rückgabe/Rücksendung vollumfänglich selbst.
8.4 Aufwandsentschädigung
• Ungeöffnete, unbeschädigte Originalverpackung: keine
• Geöffnete Verpackung oder gebrauchtes Produkt: mindestens 10% des Bestellwerts ohne Versandkosten bzw. Mindestabzug von CHF 50.- (oder, wenn beim Kauf in einer anderen Währung bezahlt, den gleichen Gegenwert in der Wahlwährung des Kunden)
8.5 Anmeldung der Rückgabe
Die Rückgabe muss online über das in den FAQs der Lenotra angebotene Onlineformular wie folgt angemeldet werden:
• Rückgabegrund und Verpackungszustand aufführen
• Angabe, wie der Kunde das Produkt retournieren wird (Nennung des Versandwegs /-unternehmens)
• Rücksender, dessen E-Mail Adresse und Auftragsnummer der Bestellung in der Verpackung vermerken
• Rücksendung in geschützter Verpackung verpacken
• Rücksendung aufgeben (Eingeschriebene Sendung)
• Sobald die Ware bei Lenotra eintrifft, wird diese geprüft und eine allfällige Rückerstattung eingeleitet.
Ein beschädigtes, fehlerhaftes oder nicht funktionsfähiges Produkte kann der Kunde online mittels dem in den FAQs der Lenotra angebotene Onlineformular melden.
8.6 Nicht zuordenbare Rückgaben
Rückgaben, die keinem Kunden zugeordnet oder dem Kunden nicht retourniert werden können, werden sechs Monate von Lenotra aufbewahrt und danach entsorgt.
9 Gewährleistung
9.1 Grundbestimmungen
Lenotra übernimmt während 2 Jahren nach der Lieferung von Produkten die Garantie für Mängelfreiheit und Funktionsfähigkeit des bestellten Hardware-Produktes (Mobile). Für Services (wie z.B. die Erbringung von Cloud-Dienstleistungen, Update-Services für Devices, VPN-Services, Hilfe- und Supportseiten etc.), sowie für Software/Lizenzen wird keine Gewährleistung erbracht. Die Garantiedauer läuft ungeachtet der Erbringung allfälliger Garantieleistungen weiter. Lenotra kann die Garantie wahlweise durch
• kostenlose Reparatur (ursprüngliche Garantiefrist läuft auf gesamtem Produkten weiter);
• teilweisen oder vollständigen Ersatz durch ein gleichwertiges gebrauchtes Produkt. (bei Ersatz im 1. Jahr der Garantie läuft die ursprüngliche Garantiefrist weiter, bei Ersatz im 2. Jahr der Garantie beträgt die Garantiefrist 1 Jahr ab Zeitpunkt des Austausches);
• Ersatz durch ein neues Produkt durch Lenotra (neue Garantiefrist von 2 Jahren ab Ersatz)
• Gutschrift zum Tagespreis, (maximal den Verkaufspreis im Zeitpunkt der Bestellung); oder
• Minderung
erbringen.
9.2 Einschränkungen
Ausgeschlossen von der Gewährleistung sind insbesondere aber nicht abschliessend:
• Betriebs- und Verbrauchsmaterial wie Batterien, Akkus, Ladegeräte, Kabel, Adapter, Bedienungsanleitungen etc.;
• Mängel wegen normaler Abnützung, unsachgemässer Behandlung und vorsätzlicher oder fahrlässiger Beschädigung durch den Kunden oder Drittpersonen;
• Mängel, bei welchen konkrete Anzeichen bestehen, dass sie auf die Einwirkung von Flüssigkeit, Feuchtigkeit oder auf andere äussere Einwirkungen (Sturz-, Druck-, Schlag- oder Transportschäden) zurückzuführen sind;
• Bei als «wassergeschützt», «wasserabweisend» o. ä. verkauften Geräten richtet sich der Schutzumfang gegen Wasserschäden nach den Herstellerangaben. Nimmt dieser Schutz infolge Abnützung oder äusseren Einwirkungen ab, ist die Garantie bzw. Gewährleistung bei Flüssigkeits- und Feuchtigkeitsschäden ausgeschlossen.
• Die Garantie erlischt bei Eingriffen, die nicht durch Lenotra oder durch einen von Lenotra autorisiertes Unternehmen vorgenommen werden;
• Im Übrigen gelten die Haftungsausschlüsse gemäss Ziffer 11.
Bei Übergabe eines Datenträgers oder eines Produkts mit einem darin enthaltenen Datenspeicher an Lenotra muss in jedem Fall mit einem vollständigen Datenverlust gerechnet werden. Der Kunde ist selbst für eine ordentliche Datensicherung und den Schutz seiner Daten verantwortlich. Für allfällige Datenverluste übernimmt Lenotra keine Haftung.
Lenotra kann dem Kunden während der Prüfung des Gewährleistungsanspruchs nach freiem Ermessen ein Ersatzgerät / Austauschgerät zur Verfügung stellen (Austausch unter Vorbehalt). Dies erfolgt unter der (aufschiebenden) Bedingung, dass tatsächlich ein Garantiefall vorliegt. Somit erlangt der Kunde erst im Zeitpunkt der Garantiezusage durch Lenotra Eigentum am Ersatzprodukt. Bei Ablehnung eines Garantiefalls durch Lenotra kann der Kunde das Ersatzgerät zum Warenwert zum Zeitpunkt der Aushändigung erwerben, oder er ist verpflichtet, das Ersatzgerät auf eigene Kosten zurückzusenden. Vor der Zustellung eines Ersatzgerät / Austauschgerät muss eine Sicherungszahlung durch den Kunden erfolgen, diese entspricht dem Warenwert des Ersatzgerät / Austauschgerät zuzüglich den Versandkosten.
Alle weitergehenden und insbesondere die gesetzlichen Bestimmungen zur Gewährleistung werden ausgeschlossen.
Die von Lenotra verkauften Mobiltelefone (Mobile) unterliegen nicht den Gewährleistungen und Gewährleistungsbestimmungen des Originalherstellers (Original Equipment Manufacturer – OEM), sondern ausschliesslich den Gewährleistungen und Gewährleistungsbestimmungen der Lenotra.
9.3 Zusatzbestimmungen für gebrauchte Ware
Es gelten andere Bestimmungen für die bereits vergünstigten Produkte, welche im Onlineshop als "Neuwertig + Geprüft", "Gebraucht + Geprüft" oder "Refurbished" gekennzeichnet sind. Sie können leichte optische Mängel haben oder wieder instandgesetzte Produkte sein. Diese optischen Mängel sind von der Garantie ausgeschlossen und werden in den Artikeldetails erwähnt. Im Übrigen gilt für diese Produkte die Garantiedauer von mindestens einem Jahr nach der Lieferung.
Der Kunde ist sich bewusst, dass er ein benutztes elektronisches Produkt erwirbt, das persönliche Daten des früheren Eigentümers/Nutzers enthalten könnte und in diesem Zusammenhang von Lenotra jegliche Haftung abgelehnt wird.
9.4 Nicht zustellbare Garantieware
Kann Ware, die im Zusammenhang mit der Gewährleistungserbringung steht, nicht innert sechs Monaten seit Versendung der Versandbestätigung (E-Mail an die vom Kunden registrierte Mail Adresse) retourniert werden, so ist Lenotra berechtigt, über die Ware zu verfügen, insbesondere diese zu entsorgen.
10 Reparatur ausserhalb der Gewährleistung
Die Kosten für eine Reparatur ausserhalb der Gewährleistung gemäss diesen AGB gehen zu Lasten des Kunden. Bei Geräten, welche keine feststellbaren Fehler aufweisen oder bei denen der Mangel nicht unter die Gewährleistung gemäss diesen AGB fällt, behaltet sich Lenotra vor, die Kosten für die Prüfung des geltend gemachten Mangels sowie die Versandkosten dem Kunden vorab in Rechnung zu stellen.
11 Haftung und Schadloshaltung
11.1 Haftung
Die Haftung richtet sich nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Allerdings haftet Lenotra in keinem Fall für (I) leichte Fahrlässigkeit, (II) indirekte und mittelbare Schäden und Folgeschäden und entgangenen Gewinn, (III) nicht realisierte Einsparungen, (IV) Schäden aus Lieferverzug sowie (V) jegliche Handlungen und Unterlassungen der Hilfspersonen von Lenotra, sei dies vertraglich oder ausservertraglich.
Im Übrigen lehnt Lenotra die Haftung bei Vorliegen folgender Fälle ab:
• unsachgemässe, vertragswidrige oder widerrechtliche Lagerung, Einstellung oder Benutzung der Produkte bzw. unsachgemässe, vertragswidrige oder widerrechtliche Benutzung der Leistungen;
• Einsatz inkompatibler Ersatz- oder Zubehörteile (z.B. Stromversorgung) an den Produkten;
• unterlassene Wartung und/oder unsachgemässe Abänderung oder Reparatur der Produkte durch den Kunden oder einen Dritten;
• Elementar-, Feuchtigkeits-, Sturz- und Schlagschäden usw. an Produkten, welche nicht durch Lenotra zu vertreten sind;
• höhere Gewalt, wenn dadurch die Erbringung der Leistungen von Lenotra zeitweise unterbrochen, ganz oder teilweise beschränkt oder unmöglich ist. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturereignisse von besonderer Intensität (Lawinen, Überschwemmungen, Erdrutsche, etc.), kriegerische Ereignisse, Aufruhr, Sabotage, DDOS-Attacken, Hacking, Malware, Ransomware, Terrorismus, unvorhersehbare behördliche Restriktionen und Pandemie .
Lenotra schliesst uneingeschränkt jede Haftung für Verluste bzw. Schäden irgendwelcher Art aus - sei es für direkte, indirekte oder Folgeschäden -, die sich aus der Benützung der bzw. des Zugriffs auf die Lenotra Websites oder aus Links zu Websites Dritter ergeben sollten. Lenotra garantiert nicht, dass die einzelnen Teile ihrer Website fehlerlos funktionieren. Zudem lehnt Lenotra jede Haftung für Manipulationen am EDV-System des Internet-Benutzers durch Unbefugte ab.
Ebenfalls lehnt Lenotra jegliche Haftung für alle Daten die sich auf dem Mobile und/oder Nescht des Kunden befinden, sowie bei Verlust von entsprechenden Daten ab.
11.2 Schadloshaltung
Der Kunde wird Lenotra im Falle von Rechtsansprüchen von Dritten oder von Behörden, die sich auf Daten, Inhalte oder die vom Kunden beigestellten Betriebsmittel (insbesondere Softwarelizenzen) oder die nicht rechtskonforme Nutzung der Leistungen beziehen, schadlos halten und für eine angemessene Abwehr von solchen Ansprüchen sorgen und aufkommen.
12 Verfügbarkeit und Support
12.1 SLAs - Verfügbarkeiten und Servicelevel
Für die durch den Kunden im Onlineshop der Lenotra erworbenen Produkte geltend abschliessend folgende Service Level Vereinbarungen (Service Level Agreements, "SLAs"):
• Für Hardwarekomponenten (z.B. Mobile), das damit verbundene Betriebssystem sowie die bei Auslieferung installierten und zu einem späteren Zeitpunkt erneuerten und/oder zusätzlichen Softwarekomponenten und Funktionen (inkl. VPN) gilt kein SLA, es kommen die Regelungen von Ziffer 9 zur Anwendung.
• Für die Clouddienstleistungen (Nescht) gelten die folgenden SLAs:
- Verfügbarkeit/Erreichbarkeit von Nescht und aller damit verbundenen Services : best effort (nach bestem Bemühen)
• Für Supportdienstleistungen:
- Time to resolution Zeit bis zur Lösung des Problems) : best effort (nach bestem Bemühen)
12.2 Support
Die Lösungsfindung für die durch Lenotra angebotenen und im Onlineshop erworbenen Produkte wird dem Kunden durch Selbsthilfeinhalte im FAQ der Lenotra-Webseite stark erleichtert.
Ebenfalls stehen kompetente Support-Mitarbeiter zur Verfügung. Diese können wie folgt erreicht werden:
• Mittels den im FAQ der Lenotra-Webseite zur Verfügung stehenden kontextbasierten Supportanfrage-Formularen
• Mittels dem im FAQ der Lenotra-Webseite zur Verfügung stehenden Chat-Support (die auf der Webseite ausgewiesenen Online-Zeiten und Verfügbarkeiten sind zu beachten)
Es werden keine festen Supportzeiten vereinbart.
13 Eigentums- und Nutzungsrechte
13.1 Grundsatz
Ohne anderslautende Vereinbarung im Vertrag oder in diesen AGB werden im Zusammenhang mit der Leistungserbringung durch Lenotra keinerlei Eigentums- oder Nutzungsrechte übertragen.
13.2 Nutzungsrechte an Software
Soweit und sofern im Rahmen der Subskriptionen zwischen Lenotra und dem Kunden Nutzungsrechte bzw. Lizenzen übertragen werden (an Subskriptionen bzw. am VPN-Service), gewährt Lenotra dem Kunden eine zeitlich auf die Vertragsdauer beschränktes, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht an der Nutzung der betreffenden Leistung.
13.3 Eigentumsrechte am Mobil
Das Eigentum an Mobiles geht mit vollständiger Bezahlung des Kaufpreises durch den Kunden an den Kunden über.
Der Kunde ist berechtigt, das Eigentum am Mobile an Dritte Personen zu übertragen. Der Kunde ist verpflichtet, Lenotra über einen Eigentumsübertrag zu informieren. Bei einer Übertragung des Eigentums am Mobile auf einen neuen Eigentümer entfernt bzw. sperrt Lenotra die auf dem Mobile installierten Applikationen. Die Subskription ist unübertragbar und geht nicht zusammen mit dem Eigentum am Mobile auf den neuen Eigentümer über. Der Kunde darf seine Zugangsdaten nicht an den neuen Eigentümer weitergeben.
13.4 Urheberrechte an der Website
Sämtliche Rechte, namentlich Urheberrechte, an diesen AGB liegen bei Lenotra.
Jegliche Vervielfältigung, Verbreitung oder anderweitige Verwendung ist untersagt und nur mit der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung von Lenotra zulässig. Bei einem Verstoss gegen diese Vorgabe behält sich Lenotra sämtliche rechtlichen Schritte vor.
14 Datenschutz
Der verantwortungsvolle und rechtskonforme Umgang mit Personendaten ist Lenotra wichtig. Lenotra hält sich jederzeit an das geltende Recht, insbesondere das Schweizer Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) und die dazugehörige Verordnung und, sofern und soweit anwendbar, die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO).
Für die Bearbeitung von Personendaten durch Lenotra gilt die Datenschutzerklärung.
15 Plichten des Kunden
Der Kunde ist für die Festlegung seiner Zugriffsrechte verantwortlich. Der Kunde erkennt an, dass seine Zugriffsrechte nicht übertragen werden können. Der Kunde ist verpflichtet, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Leistungen von Lenotra erhaltenen Authentifizierungselemente (Benutzernamen und Passwörter) vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Dem Kunden wird jede unberechtigte Nutzung in Rechnung gestellt und es können gegebenenfalls zusätzliche Gebühren anfallen. Bei Verlust, Missbrauch oder Missbrauchsverdacht eines Authentifizierungselements ist das betreffende Authentifizierungselement unverzüglich zu ändern.
Dem Kunden ist es untersagt, die von Lenotra erhaltenen bzw. zugänglich gemachten Daten und Software entgeltlich oder unentgeltlich für sachfremde Zwecke oder Zwecke Dritter zu verwenden, die Daten zu sammeln, zu kopieren, zu verwerten, zu veröffentlichen, zu verbreiten, weiterzugeben, zu disassemblieren, zu dekompilieren, zu speichern oder sonstwie zu vervielfältigen.
Der Kunde ist für die Beurteilung und Spezifizierung der Anforderungen aus denjenigen Gesetzen und Regulatorien verantwortlich, welche auf seine Tätigkeit anwendbar sind. Sofern nicht explizit vertraglich vereinbart, übernimmt Lenotra keine Verantwortung dafür, dass ihre Produkte und Services für die Einhaltung von auf den Kunden oder seine Branche anwendbaren Gesetze und Regulatorien geeignet sind.
Der Kunde hält sich in Bezug auf die von ihm bei Lenotra bezogenen Produkte und Leistungen (Waren, Software und Technologie) an alle anwendbaren Export-/Importkontrollvorschriften (Aus-, Ein- oder Durchfuhr von Gütern), insbesondere der USA, einschliesslich der Sanktionen und Embargos.
16 Einstellung der Leistungen durch Lenotra
Bei Feststellung oder begründeten Anzeichen von Sicherheitsbedrohungen, von rechtswidriger oder missbräuchlicher Nutzung oder von Verwendung von Betriebsmitteln, welche Störungen verursachen, behält sich Lenotra das Ergreifen von Massnahmen zur Vermeidung oder Verringerung von drohendem Schaden vor. Lenotra wird den Kunden umgehend und wenn möglich vorgängig informieren. Die Massnahmen umfassen insbesondere:
Das Ergreifen solcher Massnahmen stellt keine Vertragsverletzung seitens Lenotra dar, soweit sie die Ursache der Störung/Bedrohung nicht selbst zu vertreten hat.
Die Lenotra kann zudem sämtliche Leistungen sofort einstellen, wenn der Kunde eine wesentliche Bestimmung dieser AGB oder des Vertrages verletzt.
17 Nutzungsbedingungen Lenotra-Websites
17.1 Benutzung der Lenotra Websites
Der gesamte Inhalt (Design, Text, Graphik, etc.) der Lenotra Websites ist urheberrechtlich geschützt. Die einzelnen Elemente der Website gehören ausschliesslich dem Webseitenbetreiber Lenotra. Das Abspeichern oder Ausdrucken einzelner Seiten und/oder Teilbereiche der Lenotra Websites ist nur mit vollständiger Quellenangabe erlaubt. Mit dem Abspeichern oder anderweitigem Vervielfältigen von Software oder sonstiger Daten von den Lenotra Webseiten gelten die jeweiligen Benutzungsbestimmungen als akzeptiert. Sämtliche Eigentumsrechte verbleiben bei Lenotra. Das (vollständige oder teilweise) Reproduzieren, Übermitteln (elektronisch oder mit anderen Mitteln), Modifizieren, Verknüpfen oder Benutzen der Lenotra Websites ist nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung der Lenotra zulässig.
Untersagt ist ferner insbesondere der Einsatz von Tools, welche systematisch und automatisiert Inhalte der Lenotra Websites abrufen, indexieren und/oder übermitteln (z.B. sog. Spider, Crawler und andere automatisierte Tools). Lenotra behält sich ein Vorgehen gegen die Verursacher, namentlich die Geltendmachung von Schadenersatz, ausdrücklich vor.
17.2 Verknüpfte Websites (Links)
Gewisse Links auf den Lenotra Websites führen zu Webseiten Dritter. Diese sind dem Einfluss von Lenotra vollständig entzogen, weshalb Lenotra für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmässigkeit des Inhalts solcher Webseiten sowie für allfällige darauf enthaltene Angebote und (Dienst-)Leistungen keinerlei Verantwortung übernimmt.
18 Diverses
18.1 Verrechnung
Die Verrechnung von Forderungen ist nur mit Zustimmung der Gegenpartei zulässig. Im Konkursfall ist im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften eine Verrechnung durch den Gläubiger zustimmungsfrei möglich.
18.2 Abtretung
Die Rechte und Pflichten aus den jeweiligen Verträgen können nur mit schriftlicher Zustimmung der Gegenpartei an Dritte abgetreten und übertragen werden. Lenotra kann die Rechte und Pflichten jedoch mit befreiender Wirkung jederzeit auf eine andere Gesellschaft mit Sitz in der Schweiz abtreten und übertragen.
18.3 Salvatorische Klausel
Sollten sich Teile der Verträge als ungültig oder unwirksam erweisen, so hat dies keinen Einfluss auf die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen oder den Bestand der jeweiligen und anderen Verträge. Die ungültige oder unwirksame Bestimmung soll durch eine Bestimmung ersetzt werden, die dem Willen der Parteien am nächsten kommt.
18.4 Teilungültigkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder unwirksam sein, so hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und dieser AGB insgesamt.
19 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Lenotra und dem Kunden, einschliesslich dieser AGB und aller darauf basierender Verträge, unterstehen ausschliesslich Schweizer Recht. Die Parteien erklären die Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts und das Übereinkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 für nicht anwendbar.
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist CH-9100 Herisau.